Hilfsangebot Eingliederungshilfe Kinder und Jugendliche

Beschreibung

Einige Kinder und Jugendliche können aufgrund ihrer seelischen Behinderung nicht gleichberechtigt am öffentlichen Leben teilnehmen. Eine seelische Behinderung kann zum Beispiel eine Angsstörung, Depression, Autismus oder eine Essstörung sein. 

Um Kinder und junge Menschen dabei zu unterstützen, ein selbstbestimmtes Leben führen zu können, kann eine Eingliederungshilfe beantragt werden. Diese Eingliederungshilfe richtet sich an Kinder und Jugendliche mit einer seelischen oder einer drohenden seelischen Behinderung.

Eingliederungshilfen sind in 4 Gruppen eingeteilt:

  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Leistungen zur Teilhabe an Bildung und
  • Leistungen zur sozialen Teilhabe

Es gibt unterschiedliche Formen von Eingliederungshilfen, wie zum Beispiel

  • ambulant, außerhalb stationärer Einrichtungen, beispielsweise eine Schulbegleitung,
  • Tageseinrichtungen für Kinder oder andere teilstationäre Einrichtungen,
  • Einrichtungen über Tag und Nacht sowie sonstige Wohnformen,
  • die Unterbringung in einer Vollzeitpflege (bei geeigneten Personen).

 

Zielgruppe
Betroffene, Jugendliche, Kinder
Zugangsvoraussetzung

Anspruchsberechtigte junge Menschen können ab dem vollendeten 15. Lebensjahr einen Antrag selbst stellen. Vor dem vollendeten 15. Lebensjahr stellen ihre gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter einen Antrag in ihrem Namen.

Regionale Beschränkung
Zuständig für den Landkreis Cochem-Zell
Ort des Angebotes
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Endertplatz 2
56812 Cochem

02671 61-303 02671 61-5303 Link zum Angebot https://www.cochem-zell.de/themen/familie-jugend/beratung-unterstuetzung-fuer-familien/eingliederungshilfe/

Kreisverwaltung Cochem-Zell
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Zuletzt aktualisiert: 29.07.2025
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