Krisenhilfe

Erste Hilfe im Notfall

Wenn Ihr Leben oder das Leben einer anderen Person in Gefahr ist, wenden Sie sich umgehend an die Polizei (110) oder den Rettungsdienst (112).

Wann handelt es sich um einen Notfall?

Es handelt sich um einen Notfall, wenn das Leben oder die Gesundheit der erkrankten Person oder anderer Personen in Gefahr ist.

Die Person ...

  • ... versucht sich das Leben zu nehmen (Suizidversuch).
  • ... hat konkrete Pläne sich das Leben zu nehmen.
  • ... ist aggressiv und bedroht andere Personen.
  • ... ist gewalttätig.
Hilfe in akuten Krisen

Wenn es Ihnen sehr schlecht geht, ohne dass Sie eine direkte Gefahr für sich oder andere sehen, können Sie sich an die folgenden Stellen wenden:

Regional zuständige Kliniken
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Weitere Hilfsangebote in Rheinland-Pfalz und Deutschland
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