Eingliederungshilfe Erwachsene
Die Leistungen der Eingliederungshilfe sollen eine umfassende Teilhabe von Menschen mit wesentlichen Behinderungen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens ermöglichen. Die Leistungen der Eingliederungshilfe werden in 4 Leistungsgruppen eingeteilt:
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
- Leistungen zur Teilhabe an Bildung
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Leistungen zur Sozialen Teilhabe
Die Leistungen können Sie unter anderem dabei unterstützen, die Aufgaben des täglichen Lebens zu bewältigen. Dazu können zum Beispiel folgende Leistungen der Eingliederungshilfe gehören:
- Wohnen, Haushaltsführung
- Finanzen
- Haushaltsführung
- Freizeitgestaltung
- Ämtergänge
- Unterstützung in der Schule, Hochschule und im Beruf
Sie erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe, sofern Sie die erforderliche Leistung nicht von anderen Sozialleistungs- oder Rehabilitationsträgern, zum Beispiel der Krankenkasse, dem Rentenversicherungsträger, der Agentur für Arbeit, dem Unfallversicherungsträger, erhalten. Bei der zuständigen Stelle muss ein (formloser) Antra gestellt werden.
Zuständig für den Landkreis Kaiserslautern
Kreisverwaltung Kaiserslautern
Lauterstraße 8
67657 Kaiserslautern