Hilfsangebot Eingliederungshilfe Kinder und Jugendliche

Beschreibung

Einige Kinder und Jugendliche können aufgrund ihrer seelischen Behinderung nicht gleichberechtigt am öffentlichen Leben teilnehmen. Eine seelische Behinderung kann zum Beispiel eine Angsstörung, Depression, Autismus oder eine Essstörung sein. 

Um Kinder und junge Menschen dabei zu unterstützen, ein selbstbestimmtes Leben führen zu können, kann eine Eingliederungshilfe beantragt werden. Diese Eingliederungshilfe richtet sich an Kinder und Jugendliche mit einer seelischen oder einer drohenden seelischen Behinderung.

Eingliederungshilfen sind in 4 Gruppen eingeteilt:

  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Leistungen zur Teilhabe an Bildung und
  • Leistungen zur sozialen Teilhabe

Es gibt unterschiedliche Formen von Eingliederungshilfen, wie zum Beispiel

  • ambulant, außerhalb stationärer Einrichtungen, beispielsweise eine Schulbegleitung,
  • Tageseinrichtungen für Kinder oder andere teilstationäre Einrichtungen,
  • Einrichtungen über Tag und Nacht sowie sonstige Wohnformen,
  • die Unterbringung in einer Vollzeitpflege (bei geeigneten Personen).

 

Zielgruppe
Betroffene, Jugendliche, Kinder
Zugangsvoraussetzung

Anspruchsberechtigte junge Menschen können ab dem vollendeten 15. Lebensjahr einen Antrag selbst stellen. Vor dem vollendeten 15. Lebensjahr stellen ihre gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter einen Antrag in ihrem Namen.

Regionale Beschränkung
Zuständig für die Stadt Worms
Ort des Angebotes
Karte laden*
* Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von OpenStreetmap.
Größere Karte anzeigen

Schönauer Straße 2
67549 Worms

06241 853-5252 Link zum Angebot https://www.worms.de/neu-de/buergerservice/dienstleistung.php?id=8a05c7694deedb7f3.67310664

Stadtverwaltung Worms
Marktplatz 2
67547 Worms

06241 8530 06241 853-1799 Website
Zuletzt aktualisiert: 29.07.2025
powered by webEdition CMS