Rechtliche Betreuung
Wenn jemand aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, wird eine rechtliche Betreuung eingerichtet. Diese hat zum Ziel, den erwachsenen Menschen zu schützen und zu unterstützen. Die Aufgaben der Betreuer:innen werden vom Gericht festgelegt. Mögliche Aufgaben können sein: Regelung der Finanzen, Umgang mit Behörden und Sicherstellung einer ausreichenden gesundheitlichen Versorgung.
Es ist wichtig zu betonen, dass eine Rechtliche Betreuung keine Entmündigung bedeutet. Sie dient der Unterstützung und Interessenwahrnehmung der betreuten Person. Ziel ist es, nur so lange stellvertretend zu handeln, wie es notwendig ist. Das soll, soweit wie möglich, im Einverständnis mit der zu betreuenden Person erfolgen.
Eine rechtliche Betreuung ist keine Sozial- oder Wohnbetreuung. Sie ist auf die Interessenvertretung in rechtlichen Fragen und Bereichen beschränkt. Die Betreuer:innen leistet keine direkte Unterstützung oder Pflege, sondern organisieren diese Hilfen.
Betreuer:innen werden vom zuständigen Betreuungsgericht bestellt. Oft werden Familienangehörige als Betreuer:innen vom Gericht eingesetzt. Außerhalb der Familie finden sich auch Personen, die eine Betreuung ehrenamtlich übernehmen und hierzu von anerkannten Betreuungsvereinen beraten werden können. Wenn keine Familienangehörigen oder Ehrenamtlichen in Frage kommen, kann das Gericht einen Berufsbe-treuer bestellen.
Weitere Informationen zu Betreuungsvereinen und -behörden erhalten sie hier.