Rechtliche Betreuung
Wenn jemand aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, wird eine rechtliche Betreuung eingerichtet. Diese hat zum Ziel, den erwachsenen Menschen zu schützen und zu unterstützen. Die Aufgaben der Betreuer:innen werden vom Gericht festgelegt. Mögliche Aufgaben können sein:
- Regelung der Finanzen
- Umgang mit Behörden
- Sicherstellung einer ausreichenden gesundheitlichen Versorgung
Eine rechtliche Betreuung ist keine Sozial- oder Wohnbetreuung. Sie ist auf die Interessenvertretung in rechtlichen Fragen und Bereichen beschränkt. Die Betreuer:innen leistet keine direkte Unterstützung oder Pflege, sondern organisieren diese Hilfen. Betreuer:innen werden vom zuständigen Betreuungsgericht bestellt. Oft werden Familienangehörige als Betreuer:innen vom Gericht eingesetzt. Außerhalb der Familie finden sich auch Personen, die eine Betreuung ehrenamtlich übernehmen und hierzu auch von anerkannten Betreuungsvereinen beraten werden können. Wenn keine Familienangehörigen oder Ehrenamtliche in Frage kommen, kann das Gericht eine:n Berufsbetreuer:in bestellen.
Im Sozialportal Rheinland-Pfalz erhalten Sie weitere Informationen zu Betreuungsvereinen, Betreuungsgerichte und Betreuungsbehörden. Hier können Sie außerdem ein passendes Angebot in Ihrer Nähe finden.