Dennis Möbus
Behandlung

Medizinische und therapeutische Hilfe

Zur Behandlung von psychischen Erkrankungen gibt es vielfältige Therapiemöglichkeiten. Auf dieser Seite sind die wichtigsten Aspekte der medizinischen und therapeutischen Behandlung zusammengefasst.

Wie werden psychische Erkrankungen festgestellt und diagnostiziert?

Vor Beginn einer Behandlung muss zunächst festgestellt werden, ob eine psychische Erkrankung vorliegt und um welche es sich handelt. Die richtige Diagnose ist Voraussetzung dafür, dass eine medizinische und/oder psychotherapeutische Behandlung beginnen kann.

Wer kann eine psychische Erkrankung diagnostizieren?

Um eine Diagnose zu erhalten, können Sie einen Termin bei Ihrer:Ihrem Hausärzt:in/Kinderärzt:in vereinbaren und Ihre Probleme schildern. Sie:Er kann nach dem Gespräch eine Erstdiagnose stellen und gegebenenfalls an Psychotherapeut:innen und entsprechende Fachärzt:innen für eine ausführlichere Diagnostik und anschließende Behandlung überweisen. Hier finden Sie Informationen, wie Sie eine:n Ärzt:in finden können.

Darüber hinaus können Sie sich auch direkt an ambulant tätige Psychotherapeut:innen wenden und einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren. Hier finden Sie Informationen, wie Sie eine:n Psychotherapeut:in finden können.

 

Ablauf der Diagnosestellung

Ärzt:innen und/oder Psychotherapeut:innen verschaffen sich zunächst in einem persönlichen Gespräch einen Überblick über die verschiedenen Problembereiche. Außerdem erfolgt eine körperliche Untersuchung, um festzustellen, ob es eine körperliche Ursache (beispielsweise eine Schilddrüsenerkrankung) für die Probleme gibt. Anschließend können diagnostische Tests z. B. in Form von Fragebögen folgen. Die Kombination aus dem persönlichen Gespräch, der körperlichen Untersuchung und den Ergebnissen der Tests kann dann zu einer Diagnose führen.

Weitere Informationen zur Diagnostik finden Sie hier.

Diagnosekriterien

Die Diagnostik psychischer Erkrankungen orientiert sich an bestimmten Kriterien. Das gängigste System ist die Einordnung nach der sogenannten ICD-10-Klassifikation. Jeder Erkrankung ist dabei ein bestimmter Code zugeordnet. Hier erfahren Sie mehr über ICD-10.

Wer behandelt psychische Erkrankungen?

Psychische Erkrankungen werden von Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen behandelt.

Ärzt:innen

Die Basis der ärztlichen Behandlung ist das Medizinstudium. Wichtige erste Ansprechpartner:innen sind Hausärzt:innen/Kinderärzt:innen. Sie können eine Erstdiagnose stellen und bei Bedarf die Weiter- und Mitbehandlung durch entsprechende Fachärzt:innen und/oder Psychotherapeut:innen einleiten.

Bei der Behandlung von psychischen Erkrankungen übernehmen Fachärzt:innen für Psychiatrie und Psychotherapie sowie Fachärzt:innen für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie eine wichtige Rolle. Für Kinder und Jugendliche sind Fachärzt:innen für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie zuständig.

Die Hauptaufgabe dieser Fachärzt:innen ist es, psychische Störungen zu diagnostizieren und zu behandeln. Sie betrachten dabei die psychische, körperliche und soziale Situation ihrer Patient:innen. So kann auch festgestellt werden, ob es eine körperliche Ursache (beispielsweise eine Schilddrüsenerkrankung) für die psychischen Probleme gibt.

Fachärzt:innen für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie sind zudem auf die Wechselwirkungen zwischen körperlichen, psychischen und sozialen Faktoren von Krankheiten und ihrer Bewältigung spezialisiert.

Die Behandlung erfolgt mit Hilfe von therapeutischen Gesprächen und nach Absprache mit dem Einsatz von Medikamenten wie z. B. Antidepressiva. Außerdem verordnen bzw. koordinieren sie Behandlungsverfahren verschiedener Disziplinen und sozialmedizinische Hilfen.

Die Fachärzt:innen können in einer eigenen Praxis ambulant tätig sein. (Hier finden Sie Informationen, wie Sie Ärzt:innen finden können.) Es gibt aber auch die Möglichkeit, dass sie in einem Krankenhaus arbeiten und Patient:innen stationär oder teilstationär behandeln.

Psychologische Psychotherapeut:innen

Psychologische Psychotherapeut:innen haben Psychologie studiert und eine Weiterbildung abgeschlossen. Sie führen mit dem psychisch erkrankten Mensch in Therapiesitzungen Gespräche. Im Mittelpunkt steht das Denken, das Handeln und das Erleben der betroffenen Person. Gemeinsam werden individuelle Strategien entwickelt, die zu einem besseren Umgang mit der Krankheit beitragen. Ziel ist es, die Beschwerden zu lindern und die Lebensqualität zu verbessern. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Klient:in und Therapeut:in ist dabei Voraussetzung für den Erfolg der Therapie.

Auch Psychotherapeut:innen in fortgeschrittener Aus- bzw. Weiterbildung dürfen Klient:innen mit psychischen Problemen in Ausbildungsinstituten behandeln. Dort werden sie von anerkannten Supervisor:innen begleitet, wodurch eine hohe Behandlungsqualität garantiert ist.

Psychotherapeut:innen können in einer eigenen Praxis ambulant tätig sein (Hier finden Sie Informationen, wie Sie Psychotherapeut:innen finden können.) Es gibt aber auch die Möglichkeit, dass sie in einem Krankenhaus arbeiten und Patient:innen stationär oder teilstationär behandeln.

Wo werden psychische Erkrankungen behandelt?

Es wird zwischen nicht-stationärer/ambulanter, teilstationärer und stationärer Behandlung unterschieden. Je nach Art und Schwere der Erkrankung wird gemeinsam mit dem Fachpersonal entschieden, welche Art der Behandlung zielführend ist. Es können auch die drei Optionen hintereinander durchlaufen werden. Zunächst erfolgt ein stationärer Aufenthalt in einer Klinik, dem sich eine Behandlung in einer Tagesklinik anschließt. Nach der Entlassung wird die Behandlung nicht-stationär/ambulant fortgesetzt.

Nicht-stationäre/ambulante Behandlung

Die ambulante Behandlung übernehmen niedergelassene Fachärzt:innen (Gesprächstherapie und medikamentöse Therapie) und psychologische Psychotherapeut:innen (Psychotherapie). Die Patient:innen gehen in regelmäßigen Abständen – z. B. einmal in der Woche – zu den behandelnden Personen. Außerdem gibt es Psychiatrische Institutsambulanzen (PIA). Diese sind an Fachkliniken oder an Kliniken mit Abteilungen für Psychiatrie und Psychotherapie angegliedert und übernehmen die ambulante Behandlung von Patient:innen mit schwierigeren oder chronischen Krankheitsverläufen.

Hilfe bei der Suche nach ambulanten Behandlungsmöglichkeiten finden Sie hier:
Ambulante ärztliche Behandlung
Ambulante psychotherapeutische Behandlung

Fachärzt:innen können zudem weitere ambulante Therapieformen verordnen. Dazu zählen z. B. Soziotherapie und Ambulante Psychiatrische Pflege. Auch Ergo- und Musiktherapie können ambulant erfolgen.

Teilstationäre Behandlung (Tagesklinik)

Von einer teilstationären Behandlung spricht man, wenn die Patient:innen tagsüber in einer Tagesklinik sind aber zu Hause übernachten. Häufig werden auch die Wochenenden zu Hause verbracht. Die Therapien ähneln häufig denen einer stationären Behandlung: psychotherapeutische und medikamentöse Behandlungen werden von weiteren Therapieangeboten, wie Ergo-, Musik- und Bewegungstherapie ergänzt. Die Tagesklinik bietet den Vorteil, dass sie Schutz und Struktur bietet und gleichzeitig die Eigenverantwortung fördert. Die Patient:innen können neue Verhaltensweisen direkt zu Hause umsetzen, während sie noch die tägliche Unterstützung des Fachpersonals erhalten. Auch eine Rehabilitation kann teilstationär erfolgen.

Stationäre Behandlung

Die stationäre Behandlung erfolgt in einer Klinik oder Abteilung für Psychiatrie und Psychotherapie oder in einer psychosomatischen Klinik. Auch eine Rehabilitation kann stationär erfolgen. In diesem Umfeld ist eine besonders intensive Therapie möglich, die meist über mehrere Wochen verläuft. Die Patient:innen werden medikamentös und psychotherapeutisch behandelt. Daneben kann die Behandlung durch weitere Therapieformen, wie Ergo-, Musik- und Bewegungstherapie ergänzt werden.

Behandlung von psychischen Erkrankungen: Psychotherapie

Psychotherapeutische Behandlungen werden von speziell ausgebildeten ärztlichen und psychologischen Psychotherapeut:innen bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen durchgeführt. Dabei nimmt ein psychisch erkrankter Mensch regelmäßig und über einen längeren Zeitraum an Therapiesitzungen teil. In den Sitzungen werden Gespräche geführt. Im Mittelpunkt steht das Denken, das Handeln und das Erleben der betroffenen Person. Gemeinsam werden individuelle Strategien entwickelt, die zu einem besseren Umgang mit der Krankheit beitragen. Ziel ist es, die Beschwerden zu lindern und die Lebensqualität zu verbessern. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Klient:in und Therapeut:in ist dabei Voraussetzung für den Erfolg der Therapie.

Psychische Erkrankungen, die durch eine Therapie behandelt werden können, sind z.B. Angststörungen, Depressionen, Zwangsstörungen, Persönlichkeitsstörungen und Suchterkrankungen. Es ist auch möglich eine Psychotherapie zur Bewältigung von schweren oder chronischen körperlichen Erkrankungen zu machen.

Es gibt verschiedene psychotherapeutische Verfahren. Vier Arten von Psychotherapie werden von den gesetzlichen Krankenkassen anerkannt und ihre Kosten übernommen. Ihre Wirksamkeit wurde wissenschaftlich belegt:

Analytische Psychotherapie

Die Analytische Psychotherapie ist das älteste der vier Therapieverfahren und hat ihren Ursprung in der Psychoanalyse. Eine wichtige Annahme ist, dass psychische Erkrankungen durch innere, uns unbewusste Konflikte, die oft in der Kindheit entstanden sind, verursacht werden. Die psychische Erkrankung wird durch die Identifikation und Bearbeitung dieser Konflikte behandelt. Die Analytische Psychotherapie ist eine Langzeittherapie und erstreckt sich in der Regel über mehrere Jahre.

Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie

Die Tiefenpsychologische Psychotherapie stammt ebenfalls aus der Tradition der Psychoanalyse und legt einen besonderen Fokus auf die Ursachen psychischer Erkrankungen. Sie geht davon aus, dass uns unbewusste, innere Konflikte und ihre Entwicklungen im Verlauf des Lebens zu psychischen Problemen führen können.

Verhaltenstherapie

Die Verhaltenstherapie rückt das Verhalten von Klient:innen in den Mittelpunkt. Dabei werden die Ursachen und Bedingungen, die die psychischen Probleme aufrechterhalten, betrachtet. Ein Schwerpunkt der Behandlung ist die Veränderung von problematischen Verhaltensweisen und Gedanken durch neue Lernerfahrungen. Die Verhaltenstherapie ist mit 25 bis 80 Stunden im Vergleich zur Analytischen Psychotherapie ein eher kurzes Psychotherapieverfahren. Eine Erweiterung der Verhaltenstherapie ist die Kognitive Verhaltenstherapie (KVT), in der neben dem sichtbaren Verhalten auch die Gedanken (Kognitionen) einer Klient:in eine wichtige Rolle spielen.

Systemische Therapie

Bei der Systemischen Therapie spielt das soziale Umfeld der Klient:innen eine wichtige Rolle für die Entstehung von psychischen Erkrankungen. Sie geht davon aus, dass psychische Probleme nicht erfolgreiche Lösungsversuche für Probleme im sozialen Umfeld einer Person sind. Aus diesem Grund erfolgt die Behandlung psychischer Erkrankungen durch die Analyse und Veränderung der Beziehungen der Klient:innen.

Behandlung von psychischen Erkrankungen: Medikamente

Neben der psychotherapeutischen Behandlung sind Medikamente ein wichtiger Baustein bei der Behandlung psychischer Erkrankungen. Dabei handelt es sich häufig um sogenannte Psychopharmaka, die im Gehirn und damit auch auf das menschliche Erleben und Verhalten wirken. Ein bekanntes Beispiel sind Antidepressiva. Zur Behandlung psychischer Erkrankungen können aber auch andere Medikamentengruppen zum Einsatz kommen.

Psychopharmaka können nur von Ärzt:innen verschrieben werden. Sie begleiten die Patient:innen über den gesamten Einnahmezeitraum und beraten zu Dosierung und Nebenwirkungen.

Mehr Informationen zu medikamentösen Behandlung erhalten Sie hier.

Wer übernimmt die Kosten der Behandlung?

Ärztliche Behandlung

Bei ärztlich verordneten Behandlungen werden die Kosten in der Regel von der Krankenkasse übernommen.

Psychotherapeutische Behandlung

Krankenkassen übernehmen die gesamten Behandlungskosten, sofern es sich um eine psychische Störung mit "Krankheitswert" handelt. Bei gesetzlich Versicherten muss die Diagnose in einer psychotherapeutischen Sprechstunde erfolgen und die Behandlung muss von staatlich anerkannten Psychotherapeut:innen in einer Praxis mit Kassenzulassung durchgeführt werden.

Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es die Möglichkeit, dass die Krankenkasse eine Psychotherapie auch bei nicht kassenzugelassenen Psychotherapeut:innen übernimmt. Das ist das sogenannte Kostenerstattungsverfahren. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

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